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Wohnkarte für EWR-Bürger

EWR-Bürger sind verpflichtet, ihren Aufenthalt spätestens 93 Tage nach der Einreise zu melden, indem sie ihre personenbezogenen Daten und den Antrag auf Aufenthalt elektronisch über das Enterhungary-System einreichen.

Die Bearbeitungszeit ist sehr unterschiedlich und kann zwischen 2 und 12 Wochen liegen. Sie richtet sich nach Komitat und Arbeitsaufkommen der zuständigen Regionalbehörde.

Ein persönliches Einreichen des Antrages ist seit dem 01.01.2023 nicht mehr möglich.

Lakcimkarte und Registrationskarte sind unbegrenzt gültig!

Welche Unterlagen benötige ich?

Einen gültigen Ausweis oder Reisepass, sowie den Nachweis einer Krankenversicherung und man muss belegen, dass man sich in Ungarn selbst finanziell versorgen kann.

Weiter Unterlagen und Erklärungen ergeben sich aus den persönlichen Verhältnissen.

Was ist die Registrationskarte / Regisztrációs Igazolás ?

Diese Karte belegt das man sich länger als 90 Tage durchgehend in Ungarn aufhalten darf. Bei Verlust oder Namensänderung muss dies dem zuständigen Komitatsausländeramt gemeldet werden. Dort wird auch die Ersatzkarte beantragt.

Was ist die Wohnkarte / Lakcímet Igazoló hatósági Igazolvány?

Diese Karte zeigt eure aktuelle Wohnanschrift in Ungarn. Bei Umzug, Verlust, Namensänderung muss dies dem zuständigen Bürgerbüro / Kormányablak gemeldet werden. Dort wird die Ersatzkarte ausgestellt.

Wer ist ein EWR-Bürger ?

EWR-Bürger sind  Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Bürger der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins).

Welche Vorteile bietet die Aufenthaltsgenehmigung z. B. ?

  • das Recht sich durchgehend länger als 90 Tage in Ungarn aufzuhalten

  • die Möglichkeit Verträge abzuschliessen ( Versicherung, Telefon, Internet )

  • die Zulassung eines Fahrzeuges in Ungarn, Einfuhr des eigenen Fahrzeuges

  •  komunales Wahlrecht

Gültigkeit der verschiedenen Dokumente

- Wohnkarte unbegrenzt

-Registrationskarte unbegrenzt

-Daueraufenthaltskarte für EWR-Bürger unbegrenzt

-Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatler ist begrenzt. Das Ablaufdatum steht auf dem Dokument

Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EWR-Bürgers

BERECHTIGTE PERSONEN

Ein Familienangehöriger, der die Staatsangehörigkeit eines Drittlandes besitzt und einen EWR-Bürger begleitet oder einem EWR-Bürger nachzieht, kann eine Aufenthaltskarte erhalten.

Die handelnde Ausländerbehörde kann auch den Aufenthalt als Familienangehöriger einer Person genehmigen, die in dem Land, aus dem sie kommt, Unterhalt von einem EWR-Bürger hatte oder in demselben Haushalt lebte wie ein EWR-Bürger, der die Voraussetzungen für einen Aufenthalt von mehr als neunzig Tagen innerhalb von einhundertachtzig Tagen erfüllt, oder die von dem EWR-Bürger aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen persönlich betreut wird.

Daueraufenthaltskarte / Állandó tartózkodási kártya

Recht auf Daueraufenthalt:

Ein EWR-Staatsangehöriger, der sich seit fünf Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig im Hoheitsgebiet Ungarns aufhält;

 

Wenn ein EWR-Bürger das Recht auf Daueraufenthalt aufgrund einer der aufgeführten Leistungen erworben hat, hat die Person, die das Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger genießt, Anspruch auf Daueraufenthalt.

 

In Ausnahmefällen ist die Beantragung auch früher möglich.

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